Giuseppe Zais, Zeichner, zugeschrieben
Ideallandschaft mit einer Stadt im Hintergrund,
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Giuseppe Zais, Zeichner, zugeschrieben

Ideallandschaft mit einer Stadt im Hintergrund,

Giuseppe Zais, Zeichner, zugeschrieben

Ideallandschaft mit einer Stadt im Hintergrund

Das im besten Sinne dekorative Blatt wurde von Georg Ernst Harzen Francesco Zuccarelli zugeschrieben. Diese Einschätzung wurde von Antonio Morassi bei einem Besuch des Kabinetts in den 1920er Jahren bestätigt.(Anm.1) Marco Chiarini äußerte jedoch Zweifel an dieser Zuschreibung.(Anm.2) Seiner Ansicht nach bestehen zwar motivische Übereinstimmungen zu Werken Zuccarellis, dessen Technik sei jedoch insgesamt lockerer. Er plädiert daher für eine Attribution an Giuseppe Zais, der bekanntermaßen stark von Zuccarelli beeinflusst worden ist.
Derartige Blätter tragen den Charakter eigenständiger Kunstwerke und entstanden als preiswerte Alternativen zu Gemälden.

David Klemm

1 Notiz auf der Karteikarte im Archiv des Kabinetts.
2 Mündliche Mitteilung auf der Grundlage einer Digitalphotographie, 23. 3. 2008.

Details zu diesem Werk

Provenienz

Georg Ernst Harzen (1790-1863), Hamburg (L. 1244); NH Ad : 02 : 01, S. 223 (als Francesco Zuccarelli); NH Ad : 01 : 03, fol. 118 (als Francesco Zuccarelli): "Reiche lombardische Ebene, von einem Kranz von hohen Bergen umgeben, mit vielen Fabriken inmitten schöner Baumgruppen und Wiesen mit grasendem Vieh von Bächen bewässert. Ganz im Vorgrund bildet ein von steiler Höhe stürzender Bach mehrere Fälle, an dessen Ufer zwey Bäuerinnen verweilen und ein angelnder Knabe. Reiche Composition in Gouache ausgeführt, zwar flüchtig aber sehr geschickt und malerisch behandelt, und die Wirkung nicht verfehlend. Hauptblatt. 18.0 12.3"; Legat Harzen 1863 an die "Städtische Gallerie" Hamburg; 1868 der Stadt übereignet für die 1869 eröffnete Kunsthalle

Bibliographie

David Klemm: Italienische Zeichnungen 1450-1800. Kupferstichkabinett der Hamburger Kunsthalle, Die Sammlungen der Hamburger Kunsthalle Kupferstichkabinett, Bd. 2, Köln u. a. 2009, S.363, Nr.556