Regelungen für Führungen

Regularien für Führungen in der Hamburger Kunsthalle

Neue Regularien für Führungen in der Hamburger Kunsthalle

gültig ab 12. Oktober 2020

gültig ab 12.10.2020
Die Auflagen der Kontaktbeschränkung nach der Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind Basis aller im Nachfolgenden beschriebenen Regelungen.

Um eine Führung in der Hamburger Kunsthalle durchzuführen oder an ihr teilzunehmen, müssen alle Teilnehmer*innen symptomfrei und gesund sein. Insbesondere bei Fieber, Atemwegserkrankungen, Husten, Atemnot u.ä. Symptomen bitten wir, von einem Besuch der Kunsthalle Abstand zu nehmen.

Die Gruppengröße beträgt maximal 10 Personen plus Vermittler*in. Hiervon ausgenommen sind Schulklassen und Kitagruppen, die im Klassenverband bzw. als Kitagruppe, als Kohorte, die Kunsthalle besuchen dürfen.

Führungen sind in einer viertelstündlichen Taktung buchbar. Parallel startende Führungen sind nicht möglich.

Alle Führungen sind anmeldepflichtig, entweder beim Museumsdienst Hamburg (info[at]museumsdienst-hamburg.de) oder beim Besucherbüro der Hamburger Kunsthalle (besucherbuero[at]hamburger-kunsthalle.de).

Stattfinden können sie grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Hamburger Kunsthalle – je nach Verfügbarkeit möglicher Buchungszeiten. Außerhalb der gebuchten Zeiten sind
Führungen nicht durchführbar.

Auch bei den Führungen gilt es, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Für die Vermittlerin bzw. den Vermittler vergrößert sich der einzuhaltende
Abstand auf 2,5 Metern beim Vortrag (beim Gehen reichen 1,5 Meter). Bei Verwendung eines Mikrophons reichen auch beim Vortrag 1,5 Meter.

Es besteht Maskenpflicht, um den Schutz aller Teilnehmenden zu gewährleisten: Sowohl die Kunstvermittler*innen als auch die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) zu tragen. Gesichtsvisiere werden grundsätzlich nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt. Siehe https://www.hamburg.de/coronavirus/14422208/2020-10-08-sozialbehoerde-coronainzidenzwert/ vom 8. Oktober 2020. Kinder bis sechs Jahre sind auch hier von der Pflicht ausgenommen. Im Falle der Vorlage eines Attests zur Umgehung der Maskenpflicht bei Führungen (von Personen im Alter von über 6 Jahren) ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Einmalmasken bzw. Alltagsmasken sind auch an der Kasse und im Museumsshop käuflich zu erwerben.

Bitte treffen Sie Ihre Gruppenteilnehmer*innen an einem der ausgewiesenen Treffpunkte in der Lichtwarkgalerie (für die Sammlung / für Ausstellungen im Sockelgeschoss der Galerie der Gegenwart oder im Hubertus-Wald-Forum) oder im Foyer der Galerie der Gegenwart (für die Ausstellungen im 1., 2. und 3. Obergeschoss). Gruppen sollen sich bitte nicht im Kassenbereich aufhalten.

Die Teilnehmer*innen holen sich vorher die Tickets an der Kasse. Im günstigsten Fall werden die Tickets gebündelt durch eine/n Gruppenbegleiter*in gelöst, da sich im Kassenbereich
neben den Mitarbeiter*innen maximal 10 Personen aufhalten dürfen.

Von den Teilnehmer*innen werden Kontaktdaten erhoben. Diese werden an der Kasse im Altbau und im Foyer in der GdG gesammelt. Im günstigsten Fall schicken Sie den Kontaktdatenerhebungsbogen für Gruppen bereits vorab an besucherbuero@hamburgerkunsthalle.de. Alternativ liegt die Verantwortung bei Ihnen, die Kontaktdaten aller an der Führung Beteiligter zu erfassen und an der Kasse abzugeben. Erst mit Vorhandensein der Kontaktdaten können Tickets ausgegeben werden. Die Daten werden datenschutzkonform behandelt und nach 4 Wochen vernichtet.

Führungssysteme der Hamburger Kunsthalle mit Mikros und Kopfhörern werden ab dem 26. September 2020 in der Galerie der Gegenwart für Führungen durch die Ausstellung »Max Beckmann. weiblich - männlich« eingesetzt. Präferiert wird die Nutzung eigener Kopfhörer. Externe Gruppen dürfen ihre eigene Technik eigenverantwortlich benutzen.

Führungsstopps sind in den grün markierten Räumen (siehe Plan im Download-Formular) möglich; diese erlauben aufgrund ihrer Größe Führungen mit zehn Personen plus Vermittler*innen. Das Führungskonzept muss ggf. auch spontan an die räumlichen Möglichkeiten angepasst werden. Kleiner Räume und Kabinette werden mit Gruppen nicht aufgesucht bzw. nur zum Durchgang genutzt.

Treppenauf- und -abgänge werden aktuell – wo notwendig – entsprechend einer Gehrichtung ausgezeichnet. Hier ist auf die Gehrichtung zu achten und gegebenenfalls zum richtigen Treppenauf- oder –abgang zurück zu gehen.

Bei Nicht-Einhaltung kann die Führung beendet oder können einzelne Teilnehmer*innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Bitte erläutern Sie vor Beginn der Führung die Regelungen für die Gruppe (Maskenpflicht, Mindestabstand, Laufwege, Aufenthalt nur in Räumen mit entsprechender
maximaler Personenzahl u.ä.)

Voraussetzung für die Durchführung selbst organisierter Führungen ist die Abgabe eines unterschriebenen Bestätigungsformulars. Hiermit werden die Akzeptanz und Umsetzung
dieser Regelungen bestätigt. Wir bitten darum, das Formular „Bestätigung“ – ggf. erneut einmalig – unterschrieben an das Besucherbüro der Hamburger Kunsthalle (besucherbuero@hamburger-kunsthalle.de) zu schicken oder es am ersten Führungstag unterschrieben an der Kasse abzugeben. Zum Download ist es hinterlegt unter https://www.hamburger-kunsthalle.de/regelungen-fur-fuhrungen.

Wir danken für Ihre Unterstützung!
Uns ist bewusst, dass es durch die Vorgaben zu erhöhtem Aufwand für Sie in der Vorbereitung
und im Ablauf der Führungen kommen kann. Danke!

Bestätigungsregelungen für Führungen

Bestätigung

Hiermit bestätige ich,_________________________________________, dass ich die »Neuen Regularien für Führungen in der Hamburger Kunsthalle« vom 17.09.2020 / Stand 20.10.2020 gelesen habe und akzeptiere und dass ich mich dazu verpflichte, sie an die Teilnehmer*innen meiner Führung sowohl zur Beachtung und Umsetzung aller darin beschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 weiter zu geben als
auch ggf. durchzusetzen.
 

Kontakterhebungsformular

Aufgrund der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) (gültig ab 01.Juli 2020) müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer*innen von Gruppenveranstaltungen unter Angabe des Datums und der Uhrzeit dokumentiert, vier Wochen aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden, damit etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Unbefugte Dritte erhalten keine Kenntnis von den Daten.