Hausordnung

Herzlich willkommen in der Hamburger Kunsthalle.

Um Besucher*innen und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der Objekte zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie folgende Hausordnung an.

Allgemeines

Die Hamburger Kunsthalle ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie steht der Öffentlichkeit zur Verfügung und dient dem Vermitteln, Forschen, Sammeln und Bewahren.

Einzelbestimmungen

1. Besucher*in

  • Der Besuch der Hamburger Kunsthalle steht prinzipiell jedem offen.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen die Hamburger Kunsthalle nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitung besuchen. Dieser Begleitperson obliegt die Aufsichtspflicht.
  • Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen von Schulklassen, Jugend- und Kindergruppen sind gebeten, während des Museumsbesuchs anwesend zu sein und die Gruppe bis zum Verlassen des Museums zu beaufsichtigen. Insbesondere haben sie Sorge zu tragen, dass andere Besucher beim Museumsbesuch nicht mehr als unvermeidbar gestört werden.
  • Der Besuch in alkoholisiertem Zustand ist nicht gestattet.
  • Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

 

2. Öffnungszeiten

  • Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr. Donnerstag 10 bis 21 Uhr. Montag geschlossen.
  • Das Kupferstichkabinett ist zur Vorlage von Zeichnungen und Druckgraphik sowie von illustrierten Büchern Dienstag, Donnerstag und Freitag von 14 bis 17 Uhr geöffnet.
  • Die Bibliothek ist Dienstag, Mittwoch und Freitag von 11 bis 17 Uhr und Donnerstag von 11 bis 20 Uhr geöffnet. Von 13 bis 14 Uhr ist leider keine Buchausgabe möglich.
  • An bestimmten Feiertagen können gesonderte Öffnungszeiten gelten. Diese werden in geeigneter Form vorab sowie auf der Webseite bekannt gegeben.
  • Einzelne Ausstellungsräume können, wenn es erforderlich ist, zeitweilig geschlossen werden. Auch dies wird in geeigneter Form bekannt gegeben.

 

3. Eintrittsgeld

  • Für die Erhebung von Eintrittsgeld ist die Tarifordnung maßgebend. Die wesentlichen Bestimmungen der Tarifordnung sind an der/den Kassen und auf der Webseite einsehbar.

 

4. Aufbewahrung

  • Jegliche Taschen, die größer als DIN A4 sind, sind aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abzugeben oder in einem der Schließfächer einzuschließen.
  • Rucksäcke dürfen nicht auf dem Rücken getragen werden.
  • Schirme, Fotostative, Stöcke (soweit sie nicht als Gehhilfe benötigt werden), Skateboards, Inlineskates u. ä. müssen an der Garderobe abgegeben werden.
  • Kinderwagen dürfen in die Hamburger Kunsthalle mitgenommen werden, aber ohne größere Taschen am oder im Kinderwagen.
  • Aus begründetem Anlass sind Taschen beim Betreten oder Verlassen des Museums auf Bitten des Aufsichtspersonals diesem geöffnet vorzuzeigen.
  • Flüssigkeiten jeglicher Art dürfen nicht mit in die Sammlungsräume genommen werden.
  • Leicht verderbliche, feuergefährliche oder übelriechende Gegenstände sowie brennbare oder ätzende Flüssigkeiten dürfen weder zur Aufbewahrung übergeben noch in das Museum mitgenommen werden. Das gilt auch für Waffen aller Art und für Gegenstände, durch die Personen oder Sachen beschädigt werden können.
  • Bei Verlust des Schließfachschlüssels müssen 30 EUR für den Zylinderaustausch gezahlt werden.

 

5. Verhalten in der Hamburger Kunsthalle

  • Besucher*innen haben sich so zu verhalten, dass andere Museumsbesucher*innen nicht gestört werden. Alle Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  • Es ist nicht gestattet,
    • größere Bekleidungsstücke über dem Arm zu tragen. Sie müssen entweder angezogen oder an der Garderobe abgegeben werden.
    • Tiere in die Kunsthalle mitzunehmen
    • Kunstwerke zu berühren, es sei denn, sie sind ausdrücklich dafür freigegeben
    • in der Hamburger Kunsthalle zu rauchen
    • zu essen oder zu trinken, außer in den dafür vorgesehenen Räumen

 

6. Verstöße gegen die Hausordnung

  • Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus dem Museum gewiesen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Ausschluss vom Besuch der Hamburger Kunsthalle für längere Zeit oder für dauerhaft ausgesprochen werden.

 

7. Anregungen, Beschwerden, Fundsachen

  • Anregungen und Beschwerden nehmen alle Mitarbeiter*innen der Hamburger Kunsthalle und der Besucherservice entgegen. Sie können aber auch dem Besucherbüro mitgeteilt werden. Fundsachen geben Sie bitte an der Garderobe  bzw. an der Kasse ab.

 

8. Fotografieren und Filmaufnahmen

  • Das Fotografieren und Filmen innerhalb des Museums ist ausschließlich für den privaten Gebrauch erlaubt. Jedoch nur ohne Stativ, Blitzlicht oder Lampen. In bestimmten Fällen kann auch das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke untersagt werden.
  • In Fällen, in denen das Fotografieren oder Filmen nicht zu privaten Zwecken erfolgen soll, kann unter bestimmten Umständen eine Genehmigung auf schriftliche Anfrage gegen Entrichtung einer Gebühr nach Maßgabe der geltenden Tarifordnung erteilt werden.
  • Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts obliegt demjenigen, der fotografiert oder filmt.

 

9. Haftung

  • Besucher*in haften für alle von ihm an Gegenständen des Museums verursachten Schäden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für von Minderjährigen verursachte Schäden haften deren Aufsichtspflichtige.

 

10. Abweichungen von der Hausordnung
Abweichungen von dieser Hausordnung, die sich aus den jeweiligen Erfordernissen des Museums ergeben, werden in Abstimmung mit dem Vorstand geregelt.

 

11. Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt zum 30. April 2016 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Besucherordnung.

 

Hamburger Kunsthalle
Der Vorstand